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Brauche ich unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für meine Dolmetschtätigkeit? In welchen Fällen würde meine Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr eingreifen oder den Schaden nicht abdecken? |
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Auszug aus einem Anwaltsgutachten für die AIIC in Deutschland: Aufgrund der geringen Haftungsrisiken (ad hoc Dienstleistung) bei der eigentlichen Dolmetschtätigkeit sieht unsere Anwältin keinen unmittelbaren Nutzen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Konferenzdolmetscher. Für organisierende Dolmetscher dagegen wäre eine solche Betriebs- oder Geschäftsversicherung denkbar, weil die erbrachte Dienstleistung und damit auch das mögliche Risiko sehr viel umfangreicher ist. Zu unterscheiden ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aber dennoch von einer Berufshaftpflichtversicherung, also einer "reinen Haftpflichtversicherung" die materielle Schäden abdeckt, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen (Beschädigung von Unterlagen oder Anlagen usw.). Eine solche Berufshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert und wird von Versicherern auch oft als Erweiterung einer Privathaftpflichtversicherung angeboten. |